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02.03.2023; 16:45 Uhr
Haftung von DNS-Resolvern
LG Leipzig bejaht Meldung zufolge täterschaftliche Haftung für Urheberrechtsverletzungen

Das LG Leipzig hat laut einer Meldung des Portals heise online entschieden, dass Betreiber sog. DNS-Resolver als Täter für Urheberrechtsverletzungen haften können. 

In dem Leipziger Verfahren wird der Dienst des Anbieters Quad9 von Sony für angebliche Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen (vgl. Meldung vom 4. August 2022). Laut Meldung hat das Gericht nun entschieden, dass der Anbieter täterschaftlich hafte. Dieser sei gerade kein Diensteanbieter im Sinne des TMG und könne daher auch nicht die dortigen Haftungsprivilegien für sich beanspruchen.

Bislang sei jedoch noch nicht bekannt, wie die Parteien auf die Entscheidung reagieren würden, so heise online weiter, es sei aber mit einer Berufung zu rechnen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

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https://www.urheberrecht.org/news/7082/


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