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04.08.2022; 17:08 Uhr
Haftung von DNS-Resolvern für Urheberrechtsverletzungen
Weiteres Verfahren vor LG Leipzig

Vor dem LG Leipzig hat ein weiteres Gerichtsverfahren gegen den DNS-Anbieter Quad9 begonnen. Kläger ist auch hier das Label Sony. Darüber berichtet das Online-Portal golem

Der Rechtsstreit dreht sich laut Meldung ebenfalls um die Frage, inwieweit der Anbieter Quad9 für Urheberrechtsverletzungen als Störer in Anspruch genommen werden kann. Ein ähnliches Verfahren fand bereits im vergangenen Jahr in Hamburg statt (vgl. Meldung vom 31. August 2021). Da der dortige Widerspruch vom LG Hamburg abgewiesen worden sei, so die Meldung weiter, habe die Quad9 unterstützende Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen die dortige Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.

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[IUM/th]

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