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31.08.2021; 16:24 Uhr
Haftung von DNS-Resolvern für Urheberrechtsverletzungen
Beitrag bei LTO zur Reichweite der Störerhaftung

LTO befasst sich in einem Beitrag mit einem Hamburger Verfahren, in dem eine urheberrechtliche Haftung von sog. DNS-Resolvern zur Debatte steht. Konkret streiten vor dem LG Hamburg laut Meldung die Sony Music Entertainment Germany GmbH gegen den Resolver-Anbieter Quad9. Dieser wird unterstützt durch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), so LTO weiter.

Sony möchte erzwingen, dass Quad9 den Zugang deutscher Nutzer zu gewissen Internetseiten sperrt, die potenziell urheberrechtsverletzende Inhalte bereitstellen. Die GFF sieht laut Bericht in der bereits ergangenen einstweiligen Verfügung des LG Hamburg wiederum die Gefahr des Overblockings. Daher unterstütze sie den Widerspruch des Anbieters. 

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[IUM/th]

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