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19.12.2003; 16:38 Uhr
KaZaa nicht verantwortlich für Kundenverhalten
Internet-Tauschbörse ist in den Niederlanden grundsätzlich legal

Das höchste Gericht der Niederlande, der Hoge Raad, hat durch Urteil vom 19.11.2003 entschieden, dass die P2P-Tauschbörse KaZaa in den Niederlanden legal ist.

Nachdem Verhandlungen von KaZaa mit der niederländischen Verwertungsgesellschaft für Wort und Ton, Buma/Stemra, über ein Lizenzabkommen, das den Tausch von geschützten Material ermöglichen sollte, gescheitert waren, klagte KaZaa. In erster Instanz wurde Buma/Stemra verpflichtet mit KaZaa zu verhandeln und KaZaa für Urheberrechtsverletzungen durch Kunden verantwortlich befunden. KaZaa sollte deswegen den Download seiner Software unterbinden. Die zweite Instanz hob das erstinstanzliche Urteil insoweit auf, als KaZaa für Verstöße der Tauschenden gegen das Urheberrecht verantwortlich gewesen sein soll. Das Revisionsgericht, der Hoge Raad bestätigte die Berufungsinstanz und damit die Legalität der P2P-Software.

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[IUM/tc]

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