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08.09.2004; 14:24 Uhr
US-Gericht: Sampeln ist lizenzpflichtig
Verwendung von Musikschnipseln ohne Lizenz auch unzulässig, wenn nicht eindeutig erkennbar

Musiker müssen für jeden Teil einer fremden Komposition, den sie in ihr Stück integrieren, zahlen. Dies entschied US-Medienberichten vom 8.9.2004 zufolge ein US-Bundesgericht in Cincinnati am 7.9.2004. Im Fall hatte die Hip-Hop-Band NWA ein zweisekündiges Gitarren-Solo aus dem Song »Get Off Your Ass And Jam« von George Clinton entfremdet und in ihr Stück »100 Miles And Runnin« aufgenommen. Da die Künstler zuvor keine Lizenz eingeholt hatten, war das Sampeln nach Ansicht der Richter unzulässig.

Nach der bisherigen US-amerikanischen Rechtsprechung fällt eine Vergütung nur in solchen Fällen an, in denen die Übernahme der Tonfolge erkennbar ist. Solange aber eine Identifikation nicht möglich ist, müsse keine Lizenz eingeholt werden. Dieser Unterscheidung folgte der 6th Circuit Court of Appeals in Cincinnati in seiner Entscheidung nicht. Nach dem Urteil ist auch für kurze nicht erkennbare Samples eine Lizenz erforderlich. Eine Beschränkung der Kreativität bringe die Entscheidung nicht mit sich, so die Richter.

[IUM/kr]

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