Institut für Urheber- und Medienrecht

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20.09.2004; 14:46 Uhr
Verschärfung des Urheberstrafrechts geplant
Bis zu drei Jahre Haft für illegales Kopieren aus dem Internet - Vervielfältigung in »geringem Umfang« straflos

Im Kampf gegen die Online-Piraterie plant die Bundesregierung eine Verschärfung des Urheberstrafrechts. So soll künftig nicht nur das Anbieten von geschützten Inhalten, sondern auch das Herunterladen und Kopieren der entsprechenden Dateien strafbar sein. Entsprechend äußerte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegenüber »Computerbild«. Die Raubkopierer erwarten bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Mit der Neufassung wolle man keine Kriminalisierung der Schulhöfe erreichen, erklärte Frau Zypries. Vielmehr sei für Bagatellfälle ein Strafausschließungsgrund vorgesehen. Ein solcher Fall ist nach dem Entwurf gegeben, wenn das »Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken« vorgenommen wird. Die Klärung der Frage, wann die Grenze zu einer strafbaren Handlung überschritten wird, soll den Gerichten überlassen werden. Es mache aufgrund der rasanten technischen Entwicklung keinen Sinn, die Grenze bei einem bestimmten Datenvolumen festzusetzen. Die Ministerin wies darauf hin, dass Downloader auch in Bagatellfällen weiterhin mit einer zivilrechtlicher Verfolgung rechnen müssten.

Institutionen:

[IUM/kr]

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