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06.10.2004; 16:33 Uhr
Es bleibt bei 76.000 Euro Entschädigung für Tochter von Caroline von Hannover
BGH bestätigt Entscheidung des KG Berlin - Bisher höchster Betrag für Minderjährige
Die fünfjährige Tochter von Prinzessin Caroline und Prinz Ernst August von Hannover kann für die unerlaubte Veröffentlichung heimlich aufgenommener Fotos 76.000 Euro Entschädigung verlangen. Wie der Hamburger Rechtsanwalt Matthias Prinz am 6.10.2004 mitteilte, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) durch ein am gleichen Tag bekannt gewordenes Urteil (AZ: VI ZR 255/03 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) eine entsprechende Entscheidung des Kammergerichts Berlin (ZUM-RD 2003, 527). Nach Angaben von Prinz handelt es sich bei den 76.000 um den bisher höchsten Betrag, der einem Minderjährigen gerichtlich für eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zugesprochen wurde. Im Fall hatten die im Gong-Verlag erscheinenden Zeitschriften »Die Aktuelle« und »Die Zwei« in der Zeit von Sommer 1999 bis Sommer 2000 mehrere Fotos der Tochter abgedruckt, die sie in verschiedenen privaten Situationen zeigten, unter anderem auf dem Arm ihrer Mutter beim Verlassen des Geburtskrankenhauses. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2027: http://www.urheberrecht.org/news/2027/
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