Institut für Urheber- und Medienrecht

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07.03.2005; 18:57 Uhr
LG München I: Link auf Seite eines Herstellers von Kopierschutzknackern ist verboten
Beitrag über Kopierschutzknacker ist keine Umgehungsanleitung und Bewerbung

In dem Rechtsstreit zwischen dem Heise-Verlag und der deutschen Landesgruppe der IFPI wegen eines Berichts über eine Software zur Umgehung des Kopierschutzes ist eine Entscheidung gefallen. Das Landgericht München I verbietet Heise danach die Verlinkung auf die Software-Herstellerseite. Dies meldet der Branchendienst des Beklagten, »heise online«, in einem Bericht vom 7.3.2005.

Nach Ansicht der IFPI hatte ein dort veröffentlichter Beitrag eine ausführliche Anleitung zum Knacken »sogar der neuesten« Kopierschutzsysteme geliefert. Damit werde nicht nur die Verbreitung des Kopierschutzknackers unterstützt. Vielmehr biete der Bericht dem Hersteller eine Plattform, um für sein Produkt »ausgiebig zu werben« (»Wir knacken den Kopierschutz«). Die IFPI sah hierin einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz und forderte ein generelles Verbot, »zu beschreiben, dass mit Hilfe einer bestimmten, namentlich und nach ihrer Bezugsquelle benannten Software bestimmte, namentlich benannte Kopierschutzsysteme umgangen werden können und/oder Werbung für den Verkauf von Mitteln von Kopierschutzsystemen zu betreiben durch die Wiedergabe von Werbeaussagen von Dritten, insbesondere den Hersteller solcher Umgehungsmittel«. Dem folgte das Gericht Angaben von »heise online« zufolge nicht, da sonst die konkrete Diskussion über Herstellerangaben praktisch unmöglich gemacht worden wäre.

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[IUM/kr]

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