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17.03.2005; 10:48 Uhr
Rundfunkgebühr steigt ab dem 1.4.2005
Baden-Württemberg stimmt Gebührenerhöhung als letztes Bundesland zu
Die Rundfunkgebühren steigt ab dem 1.4.2005 um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat. Dies berichtete die dpa am 16.3.2005. Der baden-württembergische Landtag hat am selben Tag für den entsprechenden Beschluss der Ministerpräsidenten gestimmt. Mit der nun beschlossenen Gebührenerhöhung bleiben die Unions- und SPD-geführten Länder unter der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF), die eine Steigerung um 1,09 Euro im Monat vorsieht, zurück. Die Entscheidung der Länder soll nach der Vorstellung des Intendanten des Südwestrundfunks (SWR), Peter Voß, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüft werden. Gegenüber der »Frankfurter Rundschau« bezeichnete er eine Überprüfung der Abweichung von dem Vorschlag der KEF als »unausweichlich«. Die Kommission sei »gelinde gesagt, beschädigt«. ARD-Sprecher Rudi Küffner erklärte dagegen, dass in absehbarer Zeit nicht mit einer Entscheidung des Senderverbundes über einen Gang nach Karlsruhe zu rechnen sei. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2199: http://www.urheberrecht.org/news/2199/
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