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31.03.2005; 18:37 Uhr
Schmerzensgeldklage gegen Stefan Raab abgewiesen
LG Berlin: Bezeichnung einer Mutter als Drogendealerin ist zulässige Satire

Stefan Raab muss wegen der Darstellung einer Mutter mit Schultüte als »perfekt getarnte Drogendealerin« in einer Folge der Sendung »TV Total« der Betroffenen kein Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 Euro zahlen. Wie der »Spiegel« in seiner Onlineausgabe vom 31.3.2005 berichtet, hat das Landgericht Berlin durch Entscheidung desselben Tages eine entsprechende Klageforderung der Mutter abgelehnt. Das Persönlichkeitsrecht der 28-Jährigen sei nicht so schwer verletzt worden, dass eine solche Forderung gerechtfertigt sei. Vielmehr sei ihre Darstellung in der Sendung als zulässige Satire zu bewerten. In der von Stefan Raab moderierten Show, die im Abendprogramm des Senders Pro Sieben ausgestrahlt wird, war ein Ausschnitt einer Reportage des Hessischen Rundfunks über die Einschulung von Erstklässlern gezeigt worden. Die Szene, die die Mutter mit der Schultüte zeigt, wurde fast eine Minute lang als Standbild festgehalten und entsprechend kommentiert.

Dem TV-Moderator drohen wegen der Sendung allerdings strafrechtliche Konsequenzen. Die Münchner Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl von mehr als 150.000 Euro beim Amtsgericht beantragt. Durch den Beitrag sei die 28-Jährige ohne ihr Einverständnis öffentlich zur Schau gestellt worden. Es liege ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vor.

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[IUM/kr]

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