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26.04.2005; 18:02 Uhr
Frankreich: Verbraucher gewinnt Klage gegen DVD-Kopierschutz
Kunde verklagte französische Filmproduktionsfirmen wegen Verstoßes gegen Recht auf Privatkopie

Die französischen Filmproduktionsfirmen Les Films Alain Sarde und Studio Canal müssen innerhalb eines Monats den Kopierschutz für alle DVDs des Films »Mulholland Drive« entfernen. Dies entschied ein französisches Berufungsgericht auf die Klage eines Kunden hin. Laut französischer Medienberichte vom 22.4.2005 hatte der Kläger den Streifen von der von ihm erworbenen DVD auf ein Videoband überspielen wollen. Entgegen dem Recht auf Privatkopie sei ihm dies jedoch aufgrund des Kopierschutzes nicht möglich gewesen. Anders als die Vorinstanz folgte das Berufungsgericht der Argumentation des Klägers und verurteilte die Beklagten zu einer Zahlung von jeweils 100 Euro Schadenersatz an den Kläger. Die Unternehmen wurden zudem angewiesen, zusätzlich jeweils 150 Euro an den Kläger sowie 1500 Euro an den französischen Video-Distributoren-Verband zu zahlen. Zwar sei die DVD entsprechend gekennzeichnet gewesen. Nach Ansicht der Richter informiert der in kleiner Schrift angebrachte Hinweis »CP« (copie prohibée - Kopieren verboten) den Verbraucher jedoch nicht in ausreichender Art und Weise darüber, dass jegliche Kopie, auch eine Privatkopie, unmöglich ist.

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[IUM/kr]

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