Institut für Urheber- und Medienrecht

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13.05.2005; 18:52 Uhr
Urteil zu Urheberrechtsabgaben auf Drucker
OLG Stuttgart: Drucker sind abgabenpflichtig

Drucker sind nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz abgabenpflichtig. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 11.5.2005 (Az.: 4 U 20/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) und bestätigte damit ein Teilurteil der Vorinstanz (LG Stuttgart ZUM 2005, 249 ff.). Die Entscheidung erging im Rahmen des Rechtsstreits zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) und Hewlett-Packard (HP) um die Rechtmäßigkeit der Abgabe. Dem Verfahren hatten sich Lexmark und andere Druckerhersteller angeschlossen. Im Rahmen des Rechtsstreits war ein Vorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) im Frühjahr 2004 ergangen, wonach in Zukunft auf jeden in Deutschland seit 2001 verkauften PC-Drucker eine Abgabe von 4 bzw. 3,85 bis 70 Euro erhoben werden soll.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) übt in einer eigenen Pressemitteilung vom 13.5.2005 Kritik an der Gerichtsentscheidung. Durch eine Abgabe auf Drucker entferne sich Deutschland immer weiter von den europäischen Standards. Preiserhöhungen seien jetzt unvermeidlich. Das Urteil habe den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgezeigt. »Das neue Urheberrechtsgesetz der Bundesregierung muss Wettbewerbsnachteile für in Deutschland ansässige Unternehmen verhindern«, erklärte BITKOM-Geschäftsführer Bernhard Rohleder. Die Abgaben sollten im Verhältnis zum Gerätepreis klar begrenzt werden. Zudem müsse das Gesetz individuelle Vergütungsmöglichkeiten im Internet konsequent berücksichtigen.

Nach Ansicht HPs ist die Abgabe in der Sache nicht gerechtfertigt, da ein Drucker nicht zum Kopieren bestimmt sei. Nach der Argumentation des Geräteherstellers kann ein Drucker erst in Verbindung mit anderen Geräten, wie etwa einem Scanner, Teil eines Kopiervorgangs werden. Diese seien jedoch vergütungspflichtig. Angaben der BITKOM zufolge wird das beklagte Unternehmen gegen das Urteil voraussichtlich Revision einlegen.

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