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01.06.2005; 19:28 Uhr
Österreichische Wissenschaftler fordern Berücksichtigung des Bildungsbereichs im Urheberrecht
Wiener Erklärung listet zehn Thesen zur Informationsfreiheit auf
Der Universitätslehrgang für Informationsrecht der Universität Wien sieht einen Regelungsbedarf hinsichtlich der rechtlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen für den Zugang zum digitalen Wissen im österreichischen Urheberrecht. In der so genannten »Wiener Erklärung« haben österreichische Wissenschaftler eine Liste mit zehn Forderungen an ein modernes Urheberrecht veröffentlicht. »Digitalisierung und Vernetzung erlauben im Hinblick auf den Zugang zu Informationen Erleichterungen, die historisch einzigartig sind. (...) Damit wird eine Informationsverarbeitung in bisher unbekannter Weise möglich und ein großer Fortschritt in der Zugänglichkeit von Wissen realisierbar«, heißt es in der Erklärung. Die Verfasser fordern ein Urheberrecht, dass die Interessen von Urhebern, Verwertern sowie der Allgemeinheit im digitalen Bereich in ein gerechtes und ökonomisch sinnvolles Gleichgewicht bringt. Das Recht müsse dabei Vorrang vor technisch bedingten Tatsachen genießen, die von beherrschenden Marktteilnehmern geschaffen werden. Es wird als Aufgabe des Staates angesehen, »zu verhindern, dass der fehlende technische Zugang zu Informationen zu einem Verlust von Wissen führt«. Mittel für den erleichterten Zugang zu öffentlichen Informationen sollen insbesondere die Erhaltung der freien Werknutzung für Forschung, Lehre und Bildung und der unentgeltliche Zugang zu Ergebnissen staatlich finanzierter Forschung sein. Die »Wiener Erklärung«, die am 15. Juni im Rahmen der Veranstaltung Chaos Control vorgestellt werden soll, kann online unterzeichnet werden. Dokumente:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2274: http://www.urheberrecht.org/news/2274/
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