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16.06.2005; 19:28 Uhr
ARD klagt möglicherweise nicht vor Bundesverfassungsgericht
Senderverbund sucht Gespräch mit Ministerpräsidenten

Entgegen der Ankündigung der ARD, die seit dem 1.4.2005 geltende Rundfunkgebührenerhöhung um 88 Cent auf 17,03 Euro im Monat vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, wird der Senderverbund nun wohl doch das Gespräch mit den Ministerpräsidenten suchen. Dies berichtete die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« am 15.6.2005. Angaben der Tageszeitung zufolge, hat der ARD-Vorsitzenden Thomas Gruber in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten seine Gesprächsbereitschaft erklärt, »um auszuloten, ob es andere Mittel und Wege gibt, für die Zukunft das von der ARD angestrebte Ziel im Zusammenwirken mit den Ländern zu erreichen«. Die Ausgestaltung einer möglichen Einigung ist allerdings noch unklar. Die ARD zieht unter anderem eine Koppelung der Gebühren an die Lebenshaltungskosten in Erwägung. Dies hatten die Länder bereits vor Jahren vorgeschlagen hatten, waren dabei aber auf den Widerstand der Sender gestoßen.

Anders als ursprünglich die ARD hatte sich das ZDF gegen einen Gang nach Karlsruhe entschieden. ZDF-Intendanten Markus Schächter, plädiert dafür, die Höhe der Rundfunkgebühren künftig per Verordnung festzulegen, wobei allerdings die Landtage außen vor blieben sollen und sich der Einfluss der Politik auf die Ministerpräsidenten konzentrieren soll.

Institutionen:

[IUM/kr]

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