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17.06.2005; 18:49 Uhr
Bundestag verabschiedet Änderungen des Telekommunikationsgesetzes
Preisansage beim Telefonieren soll Pflicht werden
Anbieter von Telefon- und Handykurzwahldiensten müssen in Zukunft in zahlreichen Fällen zu Gunsten der Kostentransparenz Warnhinweise an die Verbraucher abgeben. Wie deutsche Medien am 17.6.2005 berichten, verabschiedete der Bundestag am selben Tag mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit entsprechende Änderungen des Telekommunikationsgesetzes. Danach sollen Anbieter von Kurzwahlnummern künftig verpflichtet werden, vor Abschluss von Abonnementverträgen die Vertragsbedingungen in einer SMS mitzuteilen. Erst wenn der Kunde diese bestätigt hat, kommt künftig ein Vertrag zustande, der dann aber jederzeit kündbar ist. Überschreiten die Kosten aus Abonnementverträgen für Kurzwahldienste im jeweiligen Monat den Betrag von 20 Euro so sollen die Kunden außerdem einen Hinweis des Telefonanbieters verlangen können. Darüber hinaus muss der Preis von Kurzwahldiensten ohne Abo ab einem Preis von einem Euro vor Abschluss des Vertrages angezeigt werden. Telefonunternehmen sollen verpflichtet werden, bei jeder Call-by-Call-Verbindung, bei Teleabstimmungen über 0137-Rufnummern und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst den Preis anzusagen. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2293: http://www.urheberrecht.org/news/2293/
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