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04.07.2005; 14:25 Uhr
US-Supreme Court: Tauschbörsenbetreiber haften für Urheberrechtsverletzungen
Wenn sie den illegalen Gebrauch der Software bewerben und fördern

Tauschbörsenbetreiber können für illegales Kopieren ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden, wenn sie den illegalen Gebrauch ihrer Software beworben und gefördert haben. Dies entschied der US-Supreme Court am 27.6.2005 durch Urteil.

Im Fall hatten die Recording Industry Association of America (RIAA) und die Motion Picture Association of America (MPAA) gegen die Betreiber der Tauschbörsen »Grokster« und »Morpheus« vor dem obersten Gericht der USA geklagt. Dieser musste prüfen, ob die dezentralen Netzwerke, auf deren Festplatten Musik und Filme getauscht werden können, für illegales Kopieren ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Anders als der Supreme Court hatten die Vorinstanzen bisher zugunsten der Beklagten entschieden und eine Schließung der Netzwerke abgelehnt. Hierbei wandten die Gerichte erstmals das Videorecorder betreffende Betamax-Urteil auf Internet-Tauschsoftware an. Wie bei Videorecordern könne der Hersteller der Software nicht für die Handlungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden, da auch die Software für legale und illegale Anwendungen genutzt werden könne. Mangels eines zentralen Servers hätten die Entwickler der Tauschbörsen keinen Überblick darüber, was getauscht werde.

Nach Ansicht des Supreme Court konnten sich die Beklagten jedoch nicht auf das Betamax-Urteil berufen. Die Anbieter hätten die Software nicht wie damals Sony neutral angeboten, sondern gezielt versucht, an den Urheberrechtsverletzungen zu verdienen. Das Urteil ist nicht abschließend. Der Supreme Court hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf, das nun neu entscheiden muss.

Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, begrüßte das Urteil. »Die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs ist ein Durchbruch für die Pirateriebekämpfung im Internet und bestätigt die Auffassung der Musikwirtschaft: So genannte Tauschbörsen und können für die Millionen von Urheberrechtsverletzungen, die dort täglich verübt werden, zur Verantwortung gezogen werden«, erklärte der Vorsitzende in einer Pressemitteilung vom 28.6.2005.

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