Institut für Urheber- und Medienrecht

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04.07.2005; 15:53 Uhr
Bußgeldverfahren gegen RTL und RTL II wegen Schleichwerbung
Landesmedienanstalten gehen gegen Sender vor

Gegen die Privatsender RTL und RTL II wird ein Bußgeldverfahren wegen Schleichwerbung eingeleitet. Dies meldete die dpa am 1.7.2005. Entsprechend einer Empfehlung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten hat die zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) das Bußgeldverfahren gegen RTL wegen Werbung für die DHL-Logistik in der Sendung »Formel 1 - der Transport einer Weltmeisterschaft« eingeleiten. Nach Angaben des Direktors der NLM, Reinhold Albert, seien in der Sendung im Zusammenhang mit dem Transport von Rennwagen die Leistungen von DHL »positiv gewürdigt« worden. Die Höhe des Bußgelds steht noch nicht fest.

RTL II sieht sich dem Vorwurf der Schleichwerbung aufgrund der Sendung »Nutella - Die Geburtstagsschau« vom 11.6.2005 ausgesetzt. Der Beitrag sei zwar als Dauerwerbesendung angekündigt gewesen, aber während des Programms nicht mehr wie vorgeschrieben als Werbung gekennzeichnet gewesen. Die Landesmedienanstalt Hessen hat daher ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

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[IUM/kr]

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