Institut für Urheber- und Medienrecht

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04.07.2005; 16:45 Uhr
GEMA fordert Internet Service Provider zur Blockade von P2P-Sites auf
Unter Berufung auf EU-Informationsrichtlinie von 2001

Einem Bericht des Branchendienstes »netzwelt.de« vom 1.7.2005 zufolge hat die GEMA verschiedene deutsche Internet-Service-Provider aufgefordert, den Zugang zu fünf P2P-Seiten zu blockieren. Die Provider sollen unter Androhung einer Klage verhindern, dass die eigenen Kunden auf Webseiten wie Eselfilme und Co. gelangen können. Wie »netzwelt.de« unter Berufung auf Angaben aus Branchenkreisen berichtet, werden in einem 34-seitigen Schreiben insgesamt fünf Webseiten aufgeführt, die nicht mehr erreichbar sein sollen, 75 weitere Webseiten soll es zukünftig entsprechend ergehen. Sollten die Provider der Aufforderung nicht nachkommen, müssen die sie mit einer Klage rechnen. Die GEMA beruft sich dabei auf eine EU-Informationsrichtlinie in Verbindung mit dem deutschen Urheberrechtsgesetz. Danach müssen Zugangsprovider urheberrechtsverletzende Angebote sperren, wenn sie Kenntnis davon haben. Die GEMA bestätigte dem Bericht zufolge das Schreiben.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

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