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07.07.2005; 18:55 Uhr
Keine Regelung für Software-Patente in der EU
Parlament lehnt Kompromissvorschlag des EU-Ministerrats zur Software-Patentrichtlinie ab

Die umstrittene Richtlinie über Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (Software-Patentrichtlinie) ist nun nach drei Jahren gescheitert. Das EU-Parlament in Straßburg lehnte den Kompromissvorschlag des EU-Ministerrats (Rat) zur Regelung für Software-Patente in zweiter Lesung am 6.7.2005 ab. Wie das EU-Parlament in einer Pressemitteilung desselben Tages mitteilte fiel die Entscheidung mit 648 gegen 14 Stimmen aus - 18 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Kernpunkt in der Diskussion war die Frage, ob die Richtlinie neben technischen Erfindungen zum Beispiel in Autos oder bei Haushaltsgeräten, für die Software eine wichtige Rolle spielt, auch reine Software-Patente ermöglicht. Der Rat hatte sich im Mai 2004 auf einen Kompromiss zu der Software-Patentrichtlinie geeinigt. Danach ist Entwicklern wirklich neuer auf computerimplementierte Technologien gestützter Produkte ein entsprechender Anteil am möglichen Erfolg der Software garantiert. Zuvor hatte das EU-Parlament am 23.9.2003 im Rahmen des so genannten Mitentscheidungsverfahrens in erster Lesung den umstrittenen Richtlinienvorschlag des EU-Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein in abgeänderter Form verabschiedet. Nach dieser Version sollten Geschäftsmethoden und Algorithmen keinen staatlichen Monopolschutz erhalten und nur Patente für computergesteuerte Anwendungen in Endgeräten möglich sein. Als Beispiel hierfür wurden EDV-gesteuerte Prozesse in Handys, Werkzeugen und Waschmaschinen angeführt. Reine Programme, die in einen Computer oder ein Netzwerk geladen werden, sollten nicht patentierbar sein. Der aktuelle Kompromiss des Rats berücksichtigt die von dem Parlament vorgenommenen Änderungen nur bedingt.

Ausdrücklich festgeschrieben werden sollte in der Richtlinie, dass Geschäftsmethoden oder Computerprogramme, die keinen technischen Beitrag zum Stand der Technik leisten, nicht patentierbar sind. Hierin unterschied sich der Kompromiss wesentlich von der Rechtslage in den USA, wo Computerprogramme ohne Weiteres patentiert werden können. Nach der Europäischen Patentkonvention von 1973 sind Patente auf Computerprogramme jedoch explizit ausgeschlossen. In Europa wird Software bisher durch das Urheberrecht geschützt. Allerdings nur der konkrete Programmiercode, nicht aber die Idee oder das Verfahren an sich. Dabei bleibt es nun.

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