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13.07.2005; 16:50 Uhr
EU-Kommission plant Strafvorschriften gegen Raubkopierer
Ziel ist die effektive Annäherung des Strafrechts der Mitgliedstaaten

In Ergänzung der im letzten Jahr verabschiedeten »Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums« (Durchsetzungsrichtlinie) (2004/48/EG) hat die Europäische Kommission (EU-Kommission) am 12.7.2005 in Brüssel Vorschläge für eine »Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums« und einen »Rahmenbeschluss des Rates zur Verstärkung des strafrechtlichen Rahmens zur Ahndung der Verletzung geistigen Eigentums« (SEC [2005] 848) vorgelegt.

Wie »heise online« am 13.7.2005 berichtet, ist das Ziel der Vorschläge eine effektive Annäherung des Strafrechts der Mitgliedsstaaten und Verbesserung der europaweiten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Produktpiraterie. Zukünftig soll »jede vorsätzliche, in gewerblichem Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung dazu als Straftat« gelten. Privates Filesharing soll von den neuen Regelungen nicht erfasst sein. Der Rahmenbeschlussvorschlag sieht für den Fall, dass die entsprechende Straftat von Angehörigen einer kriminellen Vereinigung begangen wird, einen Strafrahmen von bis zu vier Jahren vor. Die Geldstrafe beträgt für einen solchen Fall 100.000 bis 300.000 Euro. Den Mitgliedsstaaten ist es jedoch überlassen, diesen Strafrahmen nach oben zu erweitern. Außerdem drohen den Betroffenen nach Angaben von »heise« erweiterte Einzugsrechte, wie bspw. die dauerhafte Untersagung eines Gewerbes oder der Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen und Beihilfen.

Aus der Durchsetzungsrichtlinie waren zuletzt alle Strafrechtsvorschriften herausgenommen worden. Danach sollen die Rechteinhaber die Zerstörung, den Rückruf oder das endgültige Aus-dem-Verkehr-Ziehen illegaler Waren sowie ihre finanzielle Entschädigung, eine Unterlassungsanordnung und Schadenersatz verlangen können.

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