mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.07.2005; 18:34 Uhr
Australien: Provider haftet für Links auf illegale Musik-Download-Dienste
Wenn er trotz Möglichkeit nichts gegen Verlinkung unternimmt

Neben dem Portalbetreiber, der Links zu Seiten bewirbt, von denen unerlaubt urheberrechtlich geschütztes Material geladen werden kann, kann auch der Internet Service Provider (ISP), der die Linkseite hostet, für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Dies entschied ein Bundesgericht in Sydney einer Pressemitteilung des Branchendienstes »ZDNet Australia« vom 14.7.2005 zufolge durch Urteil.

Im Fall hatte der Betreiber der Website »mp3s4free.net« Links zu illegalen Musik-Download-Diensten beworben. Hiergegen gingen 31 Kläger, darunter sieben internationale Plattenlabels, gerichtlich vor. Der entstandene Schaden beläuft sich nach Ansicht der Musikindustrie auf mehrere hundert Millionen Dollar. Dem ebenfalls von der Klage betroffenen ISP ComCen wurde vorgeworfen, den Schaden aus eigenem finanziellen Interesse billigend in Kauf genommen zu haben. Zu Recht, wie Richter Tamberlin entschied. Der Provider habe die Möglichkeit gehabt, die Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Mit einer Festsetzung der Strafhöhe wird in zwei Wochen gerechnet.

Dokumente:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2316:

https://www.urheberrecht.org/news/2316/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.