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19.07.2005; 17:40 Uhr
Musikverleger unterstützen Vorgehen der GEMA gegen Internet Service Provider
DMV begrüßt Aufforderung zur Blockade von P2P-Sites

Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) schließt sich der Aufforderung der GEMA gegenüber verschiedenen deutschen Internet-Service-Providern (ISP), den Zugang zu P2P-Seiten zu blockieren, an. Dies geht aus einer Pressemitteilung des DMV vom 19.7.2005 hervor. Die Provider sollen verhindern, dass die eigenen Kunden auf Webseiten von Internetportalen gelangen können, die nach dem Urheberrechtsgesetz nicht ordnungsgemäß lizenzierte Musikwerke zum Download für den Endverbraucher anbieten.

Anfang Juli 2005 haben Downloadportale wie eselfilme.com, saugstube.to, goldesel.to. audio-esel.com und power-portal.to eine entsprechende Aufforderung der Verwertungsgesellschaft erhalten. Mit dieser Maßnahme der Sperraufforderungen möchte die GEMA erreichen, dass die ISP ihre gesetzliche Verantwortung für den Schutz der Urheber aktiv wahrnehmen. Außerdem sollen die Endkunden der Zugangsprovider davor geschützt werden, sich an Urheberrechtsverstößen zu beteiligen und sich somit selbst strafbar zu machen. Sollten die Provider der Aufforderung nicht nachkommen, müssen sie mit einer Klage rechnen. Die GEMA beruft sich dabei auf § 97 UrhG i.V.m. Art. 8 Abs. 3 der EU-Informations-Richtlinie 2001/29/EG. Der Richtlinie zufolge sei der Provider laut GEMA entsprechend Paragraph 8 Abs. 2 Satz 1 TDG dazu verpflichtet, »nach entsprechender Aufforderung der Rechteinhaber - eine Internetseite zu sperren, sofern dadurch die Verbreitung von Raubkopien verhindert werden kann«.

Karl-Heinz Klempnow, Vizepräsident des DMV und Vorsitzender des GEMA-Ausschusses im DMV begrüßte laut der Pressemitteilung des Verbandes den »Mut der GEMA, sich nicht der Marktmacht der Internetprovider zu beugen und sich aktiv für die Rechte der Urheber und ihrer Verleger, notfalls auch mit gerichtlicher Hilfe, einzusetzen«.

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