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26.07.2005; 10:41 Uhr
Journalist geht gegen saarländische Staatskanzlei vor
Wegen angeblichen Verstoßes gegen das Landesmediengesetz

Wie die Redaktion des »SaarSpiegel« in einer Pressemitteilung vom 25.7.2005 meldet, hat der Chefredakteur der Monatszeitung, Franz Hermann, am 25. Juli 2005 eine »Anzeige gegen die saarländische Staatskanzlei« gestellt, weil diese ihm die Antwort auf eine offizielle Presseanfrage verweigert hat.

Der »SaarSpiegel« hatte im Rahmen der Recherche für einen Bericht über die saarländische Wirtschaftspolitik von Ministerpräsident Peter Müller Auskunft darüber erbeten, warum dieser sich nicht für den Erhalt der 270 Arbeitsplätze von Mitarbeitern und Zulieferern der Querschieder Firma Ha-Ra Umwelttechnik eingesetzt habe. Angaben in der Pressemitteilung zufolge hatte der Ministerpräsident weder auf die Bitten der Beschäftigten, rechtlich umstrittene Steuerbescheide gegen das Unternehmen vorläufig außer Kraft zu setzen, noch auf die Frage des Firmengründers Hans Raab, gegen welche Gesetze er eigentlich verstoßen haben soll, geantwortet. Anstatt die Journalisten über die Hintergründe seines Verhaltens zu informieren ließ Peter Müller durch seine stellvertretende Regierungssprecherin ausrichten, dass die Landesregierung »nicht gewillt sei, die Anfrage zu beantworten«.

»Mit der Verweigerung einer Stellungnahme verstieß die Landesregierung gegen ihre eigenen Gesetze. Ob ihnen die Berichterstattung im SaarSpiegel passt oder nicht: Das Landesmediengesetz schreibt eindeutig und unmissverständlich vor, dass offizielle Stellen Presseanfragen beantworten müssen«, begründet Franz Hermann, sein juristisches Vorgehen.

Dokumente:

[IUM/kr]

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