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11.08.2005; 18:14 Uhr
Sohn von Roberto Blanco verliert Rechtsstreit gegen Bunte
Veröffentlichung von Fotos gemeinsamer Auftritte mit dem Schlagerstar zulässig
Die Illustrierte »Bunte« durfte Fotos, die den vierjährigen Sohn von Roberto Blanco neben seiner Mutter und dem Schlagerstar zeigen, veröffentlichen. Dies entschied das Landgericht Nürnberg einem Bericht der dpa vom 10.8.2005 zufolge (Veröffentlichung in der ZUM folgt). Vertreten durch seine Mutter hatte der Junge Schadensersatz von insgesamt 15.000 Euro gefordert. Durch die Veröffentlichung der zwei Fotos sei das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt worden. Neben einem im Jahr 2001 veröffentlichten Foto geht es um eine Bildveröffentlichung aus dem Jahr 2004. Den Urteilsgründen zufolge ist der erste Fall verjährt. Im zweiten Fall habe die Mutter und damalige Geliebte Blancos mit einer Bildberichterstattung rechnen müssen. Das Foto zeige, wie sie und ihr Sohn mit dem Schlagerstar auf einer VIP-Tribüne Platz nehmen. Mittelpunkt der Berichterstattung sei Roberto Blanco gewesen. Nach der Ansicht des Gerichts handelt es sich bei dem Sänger um eine »absolute Person der Zeitgeschichte«, deren Fotos in der Regel veröffentlicht werden dürften. Seine damalige Geliebte und ihr Sohn, die rechtlich als »relative Personen der Zeitgeschichte« einzustufen seien, müssten Foto-Veröffentlichungen hinnehmen, wenn die Aufnahmen bei gemeinsamen öffentlichen Auftritten mit dem Schlagersänger gemacht würden. Permanenter Link zu dieser News Nr. 2343: http://www.urheberrecht.org/news/2343/
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