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19.08.2005; 10:30 Uhr
Gericht stoppt FAZ-Bibliothek mit Hans Magnus Enzensberger
Wegen Wettbewerbsverbots - Autor ist bereits Herausgeber einer ähnlichen Reihe beim Eichborn-Verlag

Die von Hans Magnus Enzensberger gemeinsam mit Franz Greno geplante »Frankfurter Allgemeine Bücherei« darf bei der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« (FAZ) nicht herausgegeben werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) einem Artikel des »FAZ« vom 19.8.2005 zufolge durch Beschluss vom 18. Juli 2005 (Veröffentlichung in der ZUM folgt).

Im Fall war der Eichborn-Verlag gegen die neue Buchreihe vorgegangen. Der Verlag stütze sich dabei auf einen Vertrag mit Enzensberger, der erst Ende 2007 auslaufe. Der Autor hatte über lange Jahre die renommierte Reihe »Die andere Bibliothek« im Eichborn-Verlag herausgegeben und seine Zusammenarbeit mit dem Frankfurter Verlag im Dezember 2004 gekündigt. Die Richter erkannten anders als die Vorinstanz die außerordentliche Kündigung nicht an. Da der Vertrag damit noch laufe, herrsche ein Wettbewerbsverbot. Enzensberger dürfe nicht eine ähnliche Reihe wie die »Andere Bibliothek« bei der »FAZ« herausgeben. Der Autor kündigte an, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Der »FAZ« gegenüber äußerte er sein Bedauern für die betroffenen Autoren, die ihm ihr Vertrauen geschenkt hätten. Ihnen fühle er sich verpflichtet und wolle ihnen daher dazu verhelfen, dass ihre Bücher andernorts erscheinen können.

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