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19.08.2005; 17:18 Uhr
Vivaldi-Oper darf aufgeführt werden
OLG Düsseldorf hebt einstweilige Verfügung gegen das Düsseldorfer Kulturfest »Altstadtherbst« auf

Die rund 250 Jahre lang verschollene Oper »Motezuma« von Antonio Vivaldi darf nun doch im Rahmen des Düsseldorfer Kulturfestes »Altstadtherbst« im September 2005 aufgeführt werden. Dies entschied das Oberlandgericht Düsseldorf (OLG) (Veröffentlichung in der ZUM folgt) einer eigenen Pressemitteilung vom 16.8.2005 zufolge und hob damit eine einstweilige Verfügung des Landgericht Düsseldorf auf.

Im Fall war die Berliner Sing-Akademie, die das historische Werk nach Erlöschen des Urheberrechtes in ihrem Archiv entdeckt und im Internet erstmals öffentlich gemacht hatte, gegen das Kulturfestival vorgegangen. Während sich die Einrichtung noch mit einer ersten konzertanten Aufführung im Juni in Rotterdam einverstanden erklärt hatte, lehnte sie die Genehmigung zu einer szenischen Aufführung ab. Hierbei stützt sie sich auf das Leistungsschutzrecht an der Oper, das ihr zustehe, da sie das zunächst nicht erschienene Werk nach Erlöschen des Urheberrechts erlaubterweise erstmals öffentlich wiedergegeben habe, § 71 UrhG. Dagegen wandte die Gegenseite ein, die in Berlin aufgetauchte Partitur sei eine Kopie für heute nicht mehr dokumentierte spätere Aufführungen gewesen und damit bereits erschienen. Anders als die Vorinstanz folgte das OLG dieser Argumentation und lehnte damit ein Leistungsschutzrecht der Klägerin ab.

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