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22.08.2005; 15:35 Uhr
Focus muss keine Gegendarstellung der Bundesrepublik Deutschland zu Bericht über Beförderungswelle drucken
LG München I: nicht Bundesrepublik, sondern politisch Verantwortliche der Bundesregierung von Artikel betroffen

Das Nachrichtenmagazin »Focus« muss keine Gegendarstellung der Bundesrepublik Deutschland zu der am 20.6.2005 unter der Überschrift »Warmer Regen« beschriebenen Beförderungswelle in den Bundesministerien abdrucken. Die für Pressesachen zuständige Neunte Zivilkammer des LG München I lehnte die Klage aus formalen Gründen ab (Az.: 9 O 12654/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt). Dies meldet das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung vom 18.8.2005. Der Bericht hatte die Beförderungen mit der anstehenden Bundestagswahl in Zusammenhang gebracht. So hieß es über das BMU in dem Bericht: » Für ihre Leute sorgen auch die Grünen. In Trittins Umweltministerium wurde der seit zwei Jahren angestellte Leiter der Abteilung Naturschutz … am 25. Mai zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.«

Die Bundesrepublik hatte vertreten durch das BMU auf Gegendarstellung geklagt. Nach Ansicht der Richter konnte die Klägerin jedoch keine Betroffenheit geltend machen. Betroffen von dem Artikel sei nicht die Bundesrepublik, sondern die politisch Verantwortlichen der rot-grünen Bundesregierung. Das Anliegen des Berichts sei nicht die spezifisch beamten- und statusrechtliche Situation der Ernannten oder Beförderten. Zwar sei es richtig, dass Beamte nur von der Bundesrepublik ernannt und befördert werden könnten, aber, so die Richter, »einen irgendwie gearteten Bezug zu der Anstellungskörperschaft der betroffenen Beamten und damit zur Verfügungsklägerin vermag der unbefangene Leser bei Lektüre des streitgegenständlichen Artikels jedoch nicht herzustellen«. Betroffen seien damit lediglich »Rot-Grün« bzw. »Die Grünen«. Gegen die Entscheidung hat das BMU eigenen Angaben zufolge Berufung eingelegt.

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