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08.09.2005; 18:22 Uhr
Verwaltungsgericht Mainz entscheidet über Teilnahme der NPD an Fernsehdiskussion
ZDF muss NPD nicht zu TV-Dreikampf einladen

Das ZDF muss die NPD bzw. von ihr benannte führende Parteimitglieder nicht zu dem in der von Maybrit Illner moderierten Sendung »Berlin Mitte« am 08.09.2005 um 21.00 Uhr vorgesehenen »TV-Dreikampf« einladen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz (VG) durch Beschluss vom 8.9.2005 einer Pressemitteilung desselben Tages zufolge. Die 4. Kammer des VG begründete ihre Entscheidung damit, dass die NPD nicht in das redaktionelle Konzept der Sendung passe. Diese werde sich mit möglichen Koalitionen befassen. Die Teilnehmer des »TV-Dreikampfs« sind Spitzenvertreter der Grünen, der FDP und der Linkspartei, die als Regierungspartner oder Dulder in Frage kämen. Nach den Wahlergebnissen in der Vergangenheit zu urteilen verhalte sich dies bei der NPD anders.

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