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09.09.2005; 17:27 Uhr
ZDF muss APPD-Wahlwerbespot nicht ausstrahlen
OVG Koblenz: Spot verletzt Menschenwürde und verstößt gegen Jugendschutzvorschriften

Das ZDF muss den umstrittenen Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD) nicht ausstrahlen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) einer Pressemitteilung vom 9.9.2005 durch Beschluss entschieden und bestätigte damit die Vorinstanz. Das Verwaltungsgericht Mainz (VG) hatte die Ausstrahlung des APPD-Spots im ZDF Anfang September untersagt. Einer Pressemitteilung des VG vom 1.9.2005 zufolge hielten die Richter es für zweifelhaft, ob es sich bei dem Spot inhaltlich überhaupt um Wahlwerbung handele, da der Wortinhalt sehr begrenzt sei und die bildlichen Darstellungen weitgehend keinen Bezug zur Bundestagswahl hätten. Vor allem aber verstoße der Spot schwerwiegend gegen die Menschenwürde und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Dem hat sich das OVG nun angeschlossen. Das ZDF hatte den zur Ausstrahlung am 01.09.2005 um ca. 17.10 Uhr angelieferten Wahlwerbespot aus eben diesen Gründen abgelehnt. In dem Wahlwerbespot der APPD werden sexuelle Handlungen vorgenommen, Hundefutter gegessen und ein Computer mit einer Axt zerkleinert.

Anders hat dies das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden und durch Beschluss vom 5.9.2005 die Ausstrahlung in der ARD angeordnet. Nach Ansicht der Richter stellen die Bilder keine offensichtliche Verletzung der Menschenwürde und keinen Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften dar. Diese Verstöße hatte der WDR für das ARD-Gemeinschaftsprogramm geltend gemacht und die Ausstrahlung gegenüber der APPD abgelehnt. Der Bescheid ist auf der Homepage der APPD nachzulesen.

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