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13.09.2005; 17:22 Uhr
ARD verschärft Maßnahmen gegen Schleichwerbung
Clearingstelle: Schleichwerbung kommt nur bei Auftragsproduktionen vor

Nach den in den letzten Monaten festgestellten Schleichwerbungsfällen wird die ARD einer Pressemitteilung des Senderverbundes vom 13.9.2005 zufolge die Maßnahmen hiergegen weiter verschärfen. Auf der Grundlage eines Berichts der im Juni eingerichteten Clearingstelle haben die Intendanten der ARD nun »die Präzisierung der Produktionsverträge mit Blick auf das Schleichwerbeverbot sowie die Einführung einer Programmbeobachtung und weitere Maßnahmen zur Trennung von Werbung und Programm, wozu auch genaue Vorschriften über die Beistellung so genannter Produktionshilfen Dritter gehören«, beschlossen.

Die Clearingstelle kommt in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass im ARD-Gemeinschaftsprogramm Schleichwerbung nur bei Auftragsproduktionen vorkommt. Künftige Verträge über Auftragsproduktionen sollen daher eine Garantie enthalten, dass »keinerlei finanzielle Zuwendungen oder geldwerte Vorteile Dritter im Spiel sind«. Andernfalls würden empfindliche Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche drohen.

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[IUM/kr]

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