mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
14.09.2005; 19:36 Uhr
ARD muss NPD nicht zum »Wahlcheck 05« einladen
OVG Münster: Gebot der Chancengleichheit der politischen Parteien ist nicht verletzt

Die ARD muss die NPD nicht zu der am 14.9.2005 geplanten Sendung »Wahlcheck 05« einladen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen (OVG) am 14.9.2005 durch Beschluss (Az.: 13 B 1589/05) und wies damit die Beschwerde der NPD gegen einen gleich lautenden Beschluss des VG Köln zurück. Einer Pressemitteilung des OVG vom 14.9.2005 zufolge begründeten die Richter ihre Entscheidung damit, dass das Gebot der Chancengleichheit der politischen Parteien durch das Konzept der Sendung nicht verletzt werde. Die Sendung werde sich nur mit Vertretern derjenigen Parteien befassen, die im Bundestag vertreten seien und eine realistische Chance auf einen (Wieder-)Einzug hätten. Außerdem hielt der 13. Senat des OVG der NPD vor, dass ihr die Sendereihe »Wahlcheck 05« bereits seit Juli 2005 bekannt sei und sie bisher keine geeigneten Schritte unternommen habe, um ihren vermeintlichen Anspruch durchzusetzen.

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2381:

https://www.urheberrecht.org/news/2381/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.