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14.09.2005; 19:39 Uhr
Lafontaine unterliegt gegen Bild am Sonntag vor Gericht
Axel Springer AG darf wie bisher über »Privatjet-Affaire« berichten

Die »Bild am Sonntag« (BamS) darf weiterhin im Zusammenhang mit der sogenannten »Privatjet-Affaire« behaupten, dass »Lafontaine lügt«. Dies entschied das Landgericht Berlin am 13.9.2005 und lehnte die von Oskar Lafontaine beantragte entsprechende einstweilige Unterlassungsverfügung ab. »BamS«-Chefredakteur Claus Strunz begrüßte in einer Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 14.9.2005 den Beschluss, den der Verlag » einen Beleg für die Richtigkeit unserer Darstellung« ansehe.

Im Fall hatte die Sonntagszeitung berichtet, dass Lafontaine als Bedingung für die Teilnahme am »Bild am Sonntag«-Wählerforum von der Zeitung gefordert habe, ihm zu diesem Zweck ein Privatjet zu chartern. Diese Nachricht dementierte Lafontaine auf dem Parteitag der Linkspartei am 27. August in Berlin und kündigte rechtliche Schritte an. Derartige Forderungen seien seinerseits nie gestellt worden. Vielmehr hätte ihm die Zeitung im Juli 2005 mitgeteilt, den Flug zu dem Wählerforum zu organisieren und erforderlichenfalls eine Privatmaschine zu chartern. Hierauf reagierte die »BamS«, indem sie in einem Artikel mit der Überschrift »Lafontaine lügt!« den Sachverhalt aus ihrer Sicht nochmals detailliert schilderte.

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