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19.09.2005; 15:03 Uhr
Rechtsstreit um Schleichwerbung bei Wahlberichterstattung der ARD setzt sich fort
ARD muss Microsoft-Logos doch nicht entfernen

Die ARD muss die in ihrer Wahlberichterstattung implementierten Logos des Softwareherstellers Microsoft entgegen einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg (LG) vom 16.9.2005 nun doch nicht entfernen. Wie der Branchendienst »silicon.de« am 17.9.2005 berichtete, hatte der NDR rechtliche Schritte gegen den Entscheid eingelegt und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bewirkt. Der Linux-Verband hatte der ARD Schleichwerbung für Microsoft vorgeworfen. Stein des Anstoßes war die Einblendung des -Logos in Grafiken des Dienstleisters Infratest dimap/ mit Umfrage-Ergebnissen, die in verschiedenen Sendungen, so zum Beispiel bei Sabine Christiansen am 4. September, gezeigt wurden. Der Senderverband hatte dagegen argumentiert, dass technische Dienstleister der beauftragten Umfrage-Unternehmen mit Einverständnis der verantwortlichen Sender die Möglichkeit hätten Logos einzubinden. Nach Ansicht des Linux-Verbandes ist das so genannte Grafik-Sponsoring allenfalls bei Sportsendungen zulässig, nicht jedoch bei Wahlsendungen. »Insbesondere wenn öffentlich-rechtliche Nachrichtensendungen mit Werbung durchmischt würden, leide deren Glaubwürdigkeit und Authentizität. Daher sei für die Zuschauer Schleichwerbung eine Beeinträchtigung der politischen Information«, so die Argumentation des Verbands in einer eigenen Pressemitteilung vom 9.9.2005. Angaben von »silicon.de« hat der NDR in der ARD die Federführung für den Vertrag für Wahlberichterstattung mit Infratest dimap/ .

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