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17.10.2005; 15:34 Uhr
Staatsanwaltschaft Karlsruhe spricht sich für Bagatellklausel aus
20.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer überlasten die Ermittler

Einem Bericht des »Focus« vom 17.10.2005 zufolge klagt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe über eine Flut von Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer. So sollen 20.000 Anzeigen gegen Spiele-Downloader eingegangen sein, die die Arbeitszeit von fünf Juristen und drei eigens für die Sichtung abgestellten Polizisten einnehmen. Die Abarbeitung der Aktenberge wird nach Einschätzung des Behördensprechers Rainer Bog mindestens sechs Monate in Anspruch nehmen. »Die Bearbeitung schwererer Vergehen könnte in Zukunft unter diesem erheblichen Mehraufwand leiden«, fürchtet der Osnabrücker Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin erklärte er, nur strafrechtlich gegen Surfer vorzugehen, die in großem Stil Lieder verkauft haben und vorbestraft sind. Wenn nicht, rät er den Unterhaltungsfirmen in der Regel »mangels öffentlichen Interesses« zu einer Privatklage, bei der keine Staatsanwaltschaft die Anklage führt. Um die Anzeigenflut einzudämmen fordert die Staatsanwaltschaft die Einführung einer Bagatellklausel für Tauschbörsennutzer. Damit unterstützen die Ermittler den im überarbeiteten Regierungsentwurf für die Modernisierung des Urheberrechtsgesetzes im Rahmen des so genannten zweiten Korbes vorgesehenen Strafausschließungsgrund für Bagatellfälle. Danach soll das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken straffrei bleiben.

Im Juni und Juli 2005 hatte die Spiele-Industrie rund 20.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer wegen Verletzung des Urheberrechts bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingereicht. Die Rechteinhaber bedienten sich bei der Recherche des Schweizer Unternehmens Logistep. Dabei handelt es sich laut eigener Webseite um ein »Anti-Piracy-Unternehmen«, das voll automatisiert dokumentiert, »welche Inhalte über welchen Zeitraum und mit welcher IP-Adresse des Users geladen wurden«. Daneben sollen Recherchen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) im ersten Halbjahr 2005 zu 1391 Verfahren und 1006 Durchsuchungen von Privathaushalten, Büros und Industrieanlagen geführt haben. Der »Focus« beruft sich dabei auf Angaben der GVU.

Der Leiter der GVU-Rechtsabteilung, Jan D. Scharringhausen, hat am selben Tag noch gegenüber dem Branchenmagazin »Videowoche« zu diesen Ausführungen Stellung genommen: »Nach wie vor sieht die GVU von nicht ausdifferenzierten Massenanzeigen ab. Die Ermittler und Justitiare der GVU liefern den Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwaltschaften eine umfassende und aussagekräftige Beweislage. Rein auf Computerprogramme gestützte Informationen sind meist nur ein Teil des Gesamtpakets. Auf diese Weise hat sich die GVU seit 20 Jahren als verlässlicher Partner etabliert, sowohl was die ›kleinen Fälle‹ wie aber auch Kooperationen bei Fällen wie FTP-Welt betrifft. Diese unterschiedliche Herangehensweise wurde bisher von den Behörden und der Öffentlichkeit berücksichtigt. Man kann nicht einfach jegliche Initiativen zum Schutz von Entertainment-Produkten in einen Topf werfen.«

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