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20.10.2005; 18:33 Uhr
Verleger klagen wegen Google-Bibliothek
AAP: Google benötigt bereits für das Einscannen der Bücher die Erlaubnis der Urheber
Der US-Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) hat beim U.S. District Court in Manhattan Klage gegen Google wegen des Print Library Projects eingereicht. Einer Pressemitteilung der AAP vom 19.10.2005 zufolge wirft der Verband dem Suchmaschinen-Betreiber vor, durch die Digitalisierung mehrerer Millionen Bibliotheksbücher das Copyright der Rechteinhaber zu verletzen. AAP will nun einen Gerichtsbeschluss erstreiten, wonach Google bereits für das Einscannen der urheberrechtlichen geschützten Bücher die Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt. Der Klage waren bereits monatelange Verhandlungen zwischen Google und den Verlegern vorausgegangen, die dazu geführt hatten, dass die Digitalisierung von Bibliotheken vorerst bis 1. November auf Eis gelegt wurde. Google weist darauf hin, dass die Suchmaschine jeweils nur maximal drei zusammenhängende Seiten eines Buches anzeige. Dies liege im Rahmen des normalen Zitierrechts, so Google. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2413: http://www.urheberrecht.org/news/2413/
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