mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
21.10.2005; 18:17 Uhr
USA: Strafe für Raubkopierer wird verschärft
Strafzumessungskommission hebt Basisstrafe an

Raubkopierer, die ohne Genehmigung Kopien von Kinofilmen oder Musikstücken anfertigen und diese vor dem offiziellen Erscheinungstermin zum Download ins Internet stellen, erwartet in den USA nun eine höhere Strafe als bisher vorgesehen. Nachdem der »Family Entertainment and Copyright Act of 2005« erst im April 2005 in Kraft getreten ist, hat die U.S. Sentencing Commission (USSC) bereits das »Base Offense Level« angehoben. Wie die USSC mitteilt wurde die »typische« verhängte Haftstrafe von 6 bis 12 Monaten auf 10 bis 16 Monate erhöht. Die Änderung beruht auf dem Punktesystem der Strafzumessungsbehörde. Jede Straftat wird einer Basiszahl zugeordnet, die als Berechnungsgrundlage des konkreten Strafmaßes dient. Die Umstände des Einzelfalls können zu einer Erhöhung oder Erniedrigung des »Base Offense Levels« führen.

Die Höchststrafe ist von dem Beschluss der USSC nicht betroffen. Diese beträgt weiterhin bis zu drei Jahren Gefängnis und bis zu 250.000 US-Dollar Geldstrafe. Verfolgen die Täter ein kommerzielles Interesse, droht ihnen eine Strafe von fünf Jahren, im Wiederholungsfall eine Strafe von zehn Jahren. Eine weitere Neuerung hat der »Family Entertainment and Copyright Act of 2005« dahingehend erfahren, dass die Richter die Zahl der verbreiteten Dateien nun schätzen dürfen und diese Schätzung in die Strafbemessung einfließen wird. Außerdem wurde die Begriffsdefinition »Upload« verschärft. Es reicht aus, dass eine copyrightgeschützte Datei in einem Shared-Ordner liegt - unabhängig davon, ob Dritte auf das File tatsächlich zugegriffen haben.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/kr]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 2414:

https://www.urheberrecht.org/news/2414/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.