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21.10.2005; 19:37 Uhr
Private Rundveranstalter gegen Olympia-Ausstrahlung auf Digitalsendern der ARD und ZDF
VPRT: »willkürliche Austauschmöglichkeit im digitalen Programmangebot«

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hat die von den Länderchefs in Aachen getroffene Entscheidung, eine erneute vollständige Umwidmung der digitalen Infokanäle bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten während der kommenden Olympischen Winterspiele zu unterbinden, begrüßt. Damit sei nun die Möglichkeit, gebührenfinanzierte digitale »Platzhalterprogramme« für die Sportübertragung bereit zu halten, vom Tisch. Einer Pressemitteilung des VPRT vom 21.10.2005 zufolge sieht der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz, in der Entscheidung der Länder die Bestätigung dafür, »dass die Auslegung des Rundfunkstaatsvertrages durch ARD und ZDF nicht mit dem Ziel der Digitalkanäle konform geht«. »Wenn schon auf Kosten des Gebührenzahlers flächendeckend Rechte erworben werden, müssen zumindest vernünftige Sublizenzierungsmodelle zu akzeptablen Konditionen mit Privaten gefunden werden«, so Doetz.

In einer eigenen Pressemitteilung vom 21.10.2005 weist die ARD die Mitteilung des VPRT als irreführend und polemisch zurück. »Anders als vom VPRT dargestellt, hat die ARD natürlich das Recht, auf ihrem digitalen Infokanal wichtige Wettbewerbe der Olympischen Winterspiele 2006 in Turin zu übertragen. Laut Rundfunkstaatsvertrag sind ARD und ZDF berechtigt, ausschließlich in digitaler Technik jeweils bis zu drei weitere Fernsehprogramme mit den Schwerpunkten Kultur, Bildung und Information zu veranstalten. Berichte über herausragende Sportereignisse gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Information im Sinne des klassischen ?Rundfunkauftrags. Außerdem spricht das Gesetz ausdrücklich von Programmschwerpunkten, was Ausnahmen vom üblichen Schema jederzeit erlaubt«, so Rudi Küffner, Pressesprecher der ARD.

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