Institut für Urheber- und Medienrecht

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24.11.2005; 16:52 Uhr
Ende der Medienfonds als Steuersparmodelle beschlossen
Änderung gilt rückwirkend zum 11.11.2005

Auf seiner zweiten Sitzung hat das Bundeskabinett am 24.11.2005 das Ende der so genannten Steuersparfonds beschlossen, worunter auch Medienfonds fallen. Auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück stimmte die Ministerrunde einem Gesetzentwurf zu, wonach rückwirkend zum 11.11.2005 Anleger der bezeichneten Fonds Verluste nur noch mit späteren Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnen können und nicht - wie bisher - auch aus anderen Einnahmequellen. Der 11.11.2005 war ursprünglich vom damaligen geschäftsführenden Bundesfinanzminister Hans Eichel als Frist im so genannten Umlaufverfahren gesetzt worden, um einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf durch das Kabinett zu verabschieden, was jedoch am Einspruch von Bundesumweltminister Trittin gescheitert war.

Nach Angaben von Regierungssprecher Ulrich Wilhelm führe eine entsprechende Gesetzesänderung zu mehr Steuergerechtigkeit. Nachteile für die deutsche Filmwirtschaft seien jedoch nicht zu erwarten, da die zuständigen Kabinettsmitglieder den Auftrag hätten, die im Koalitionsvertrag erwähnten anderen Förderungsmöglichkeiten für die deutsche Filmwirtschaft zu prüfen. David Groenewold, Geschäftsführer der GFP Medienfonds begrüßte den Kabinettsbeschluss: »Die Abschaffung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten für Medienfonds sind der deutschen Filmwirtschaft in den letzten Jahren nur in sehr geringem Maße zu Gute gekommen«. Gleichzeitig verwies er ebenfalls auf die Aussagen des Koalitionsvertrages und hofft nun auf eine zügige Realisierung eines neuen Anreizsystems.

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