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05.12.2005; 18:31 Uhr
LG Hamburg: Plattformbetreiber haftet für Beiträge auf Webforum ohne Kenntnis des Inhalts
Erfüllung des Verbreitungstatbestand genügt zur Haftung

Das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Az.: 324 O 721/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) hat am 2.12.2005 eine einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt, wonach es der Antragsgegnerin, dem »Heise Zeitschriften Verlag«, untersagt wurde, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch massenhaftes Download den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Dies meldet die Nachrichtenplattform »heise online« in einem Bericht vom 5. 12.2005.

Der einstweiligen Verfügung ging zunächst eine Abmahnung des Unternehmens »Universal Boards« voraus. Darin forderte es den Zeitschriftenverlag auf, es zu unterlassen, an der Verbreitung von Leserkommentaren via Webforum mitzuwirken, die (in-) direkt dazu aufriefen, den Server des Unternehmens zu überlasten. Der Verlag hatte daraufhin die Beiträge entfernt, die Unterlassungserklärung jedoch nicht abgegeben.

Das LG Hamburg ist der Meldung zufolge der Ansicht, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei, da eine Prüfung der Texte vorher automatisch oder manuell erfolgen könne. Es sei nicht hinnehmbar, dass die in ihren Rechten Verletzten dem Verlag »hinterherrennen« müssten, so das Gericht. Dabei ließ es den Einwand des »Heise Zeitschriften Verlages« nicht gelten, wonach eine automatische Filterung nicht möglich und eine manuelle Prüfung angesichts von 200.000 Beträgen nicht zu leisten sei.

Der Verlag hat angekündigt, nach Zustellung des Urteils Rechtsmittel einzulegen.

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