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13.12.2005; 13:18 Uhr
EU-Kommission beschließt Reformvorschlag für Fernsehrichtlinie
Mehr Flexibilität, weniger Regulierung

Die Europäische Kommission hat in ihrer Sitzung vom 13.12.2005 den Reformvorschlag für die Richtlinie »Fernsehen ohne Grenzen« von 1989 beschlossen. Laut einer Pressemitteilung der Kommission vom selben Tage umfasst die Novellierung nicht nur den klassischen Fernsehbereich, sondern bezieht auch fernsehähnliche Dienste mit ein. Unterschieden wird zwischen »linearen« Diensten, bei denen die Zuschauer dem Programmplan folgend mit Inhalten versorgt werden, und »nicht-linearen Diensten«, also dem Abruf von Filmen oder Nachrichten aus dem Netz. Für erstere würden die heutigen Fernsehvorschriften - in moderner, flexiblerer Form - weiter gelten. Für zweitere sollen dagegen nur minimale Grundvorschriften festgelegt werden, zum Beispiel für den Jugendschutz und gegen die Aufstachelung zum Rassenhass und zur Verhinderung von Schleichwerbung. Darüber hinaus wird der Bereich der Werbung flexibilisiert. So entfällt das bisherige Blockwerbegebot bei Sportsendungen, die bestehende Begrenzung von 12 Minuten Werbung pro Stunde wird aber beibehalten. Ferner wird das Abstandsgebot für Werbung bei Fernseh- und Kinospielfilmen sowie bie Kinderrogrammen und Nachrichtensendungen auf nun 35 Minuten für jeden Zeitraum festgesetzt. Das Product Placement wird - außer in Nachrichten, in Sendungen zum aktuellen Zeitgeschehen und in Kinderprogrammen - zugelassen, jedoch müssen die Verbraucher zu Beginn einer Sendung auf die Produktplatzierung hingewiesen werden.

Damit haben sich die Kommissare auf einen Kompromiss geeinigt. Bedenken gegen den ursprünglichen Vorschlag hatte in den vergangenen Tagen als Wortführer von sieben Kommissaren Markos Kyprianou, Kommissar für Verbraucherschutz, geäußert, dem er in vielen Bereichen zu wirtschaftsfreundlich war. EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding hat nun ihren Entwurf modifieziert, indem die einschränkenden Regelungen für Schleichwerbung nun auch auf die neuen audiovisuellen Angebote ausgedehnt sind. »Die neuen Regeln eröffnen neue multimediale Chancen, verbessern den Wettbewerb und die Auswahl der Verbraucher«, erklärte Reding. Der Novellierungsentwurf wird nun vom Europäischen Parlament und in den Mitgliedstaaten beraten werden.

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