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15.12.2005; 09:30 Uhr
45.000 Euro Bußgeld gegen RTL II wegen Schleichwerbung
Sender hat bei Nutella-Jubiläumsshow gegen Trennungsgebot verstoßen

Der Fernsehsender RTL II muss ein Bußgeld von 45.000 Euro wegen Schleichwerbung zahlen. Das entschied die Landesanstalt für Privaten Rundfunk Hessen (LPR) einer eigenen Pressemitteilung vom 14.12.2005 zufolge. Der Grund für die Verhängung des Bußgeldes ist die »Nutella - Die Geburtstagsschau« vom 11.6.2005. Nach Ansicht der Medienwächter war der Beitrag zwar als Dauerwerbesendung angekündigt gewesen, aber während des Programms nicht mehr wie vorgeschrieben als Werbung gekennzeichnet gewesen. Der Kennzeichnung hätte es allerdings bedurft, da das Produkt akustisch und visuell im Vordergrund der Sendung gestanden habe, ohne dass dies programmlich-dramaturgisch notwendig gewesen sei. Damit habe der Sender gegen das Gebot der eindeutigen Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung verstoßen. Die Show habe offenkundig Werbezwecken gedient und sei geeignet gewesen, die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Werbezweckes irrezuführen.

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