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16.12.2005; 18:06 Uhr
RIAA verklagt weitere 751 Tauschbörsennutzer
Zusätzlich 105 Klagen gegen Benannte

Die Recording Industry Association of America (RIAA) geht in einer erneuten Klagewelle gegen weitere 751 Tauschbörsennutzer gerichtlich vor. Laut einer Pressemitteilung der RIAA vom 15.12.2005 handelt es sich auch hier um so genannte »John Doe«-Prozesse gegen Unbekannt. Einziges Identifikationsmerkmal ist die in der Klageschrift angegebene persönliche IP-Nummer des Nutzers. Den Klagen gegen Unbekannt werden sich Klagen gegen die Internet Provider auf Herausgabe der Nutzerdaten anschließen.

Insgesamt hat der Verband seit 2003 nun rund 17.100 Nutzer von P2P-Börsen verklagt. Die ersten Klagen waren noch gegen namentlich benannte User gerichtet. Dagegen handelt es sich bei den seit Ende Januar 2004 in monatlichen Abständen vorgenommenen Klagewellen um Prozesse gegen Unbekannt. Damit reagiert der US-Musikbranchenverband auf eine Entscheidung eines Berufungsgericht im US-Bundesstaat District of Columbia vom Dezember 2003, wonach die RIAA auf der Grundlage des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) die Provider nicht dazu verpflichtet kann, die Adressen ihrer Kunden zu nennen. Die RIAA hat außerdem Klagen gegen 105 Tauschbörsennutzer, deren Namen durch Prozesse früherer Klagewellen bekannt geworden sind, erhoben, mit denen sie außergerichtlich aber keine Einigung erzielen konnte.

Bislang sollen etwa 3.800 Vergleiche geschlossen worden sein. Im Durchschnitt wurden dabei Schadenersatzzahlungen in Höhe von 3000 Dollar fällig, aber auch Fälle mit über 5000 Dollar Vergleichssumme sind bekannt. Zu einer gerichtlichen Entscheidung ist es bereits im Dezember 2005 vor dem United States Court of Appeals in Chicago gekommen. Danach muss eine 29-Jährige Tauschbörsennutzerin 22.500 US-Dollar Schadensersatz für den nicht-lizenzierten Besitz von 30 Songs zahlen. Eine außergerichtliche Einigung, die sie 3.500 US-Dollar gekostet hätte, hatte sie abgelehnt.

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