Institut für Urheber- und Medienrecht

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16.12.2005; 18:59 Uhr
Großbritannien führt Folgerecht ein
Folgerecht zum 1.1.2006 ab Verkaufspreis von 1.000 Euro

Großbritannien wird das Folgerecht zum 1.1.2006 ab einem Mindestpreis von 1.000 Euro einführen. Dies folgt aus einer Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst vom 16.12.2005, die die Entscheidung der britischen Regierung begrüßt. Angaben der VG Bild-Kunst zufolge hatte der Kunsthandel in Großbritannien zunächst gefordert, ein Folgerecht nur für den Fall zu gewähren, dass der Verkaufspreis mindestens 3.000 Euro beträgt. Prominente Künstler wie Tracy Emin, Peter Blake und Richard Hamilton konnten die Festsetzung dieses Mindestpreises durch ihre Proteste verhindern. Die VG Bild-Kunst geht davon aus, dass sich das Recht der Staaten an diese Regelung angleichen wird. In den USA gibt es bisher kein Folgerecht. Der Mindestpreis wird in der Bundesrepublik Deutschland Einschätzungen der VG Bild-Kunst zufolge von bisher 50 Euro auf 500 Euro erhöht werden. Dies entspreche der Entwicklung des Marktes seit Einführung des Rechts im Jahre 1972. Der Vorstand der VG Bild-Kunst, Prof. Dr. Gerhard Pfennig, erklärte hierzu: »Wir begrüßen die Haltung der Regierung Tony Blair, die die künstlerfreundliche Grundeinstellung dieser Regierung zum Ausdruck bringt. Wir hoffen, dass der Kunsthandel in Großbritannien sich nun schnell für ein kooperatives Verhältnis zur Verwertungsgesellschaft DACS entscheidet. Die Erfahrungen in Deutschland zeigen, dass das Folgerecht in enger Zusammenarbeit zwischen Galerien und Künstlern unbürokratisch verwaltet werden kann und im Interesse der Künstler kostengünstig realisiert wird.«

Institutionen:

[IUM/kr]

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