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09.01.2006; 18:53 Uhr
Referentenentwurf zum 2. Korb der Urheberrechtsnovelle sorgt für Aufregung
Pauschalabgabe, Privatkopie und Bagatellklausel im Focus

Der vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) am 3.1.2006 bekannt gegebene Referentenentwurf für den »Zweiten Korb« der Novelle des Urheberrechts ruft bereits im Vorfeld der geplanten Anhörung Ende Januar 2006 die Interessenvertreter auf den Plan. Dabei stehen insbesondere die Regelungen zur Pauschalabgabe auf Vervielfältigungsgeräte, zum Umfang der Privatkopie und der Einführung der so genannten Bagatellklausel im Kreuzfeuer der Kritik.

Das BMJ beabsichtigt, einen pauschalen Vergütungsanspruch in Höhe von maximal 5 Prozent des Verkaufspreises pro Vervielfältigungsgerät oder Speichermedium einzuführen, die Vereinbarung des genauen Vergütungssatzes aber den Beteiligten zu überlassen. Die Begrenzung der Abgabenhöhe bezeichnete der Vizepräsident des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), Jörg Menno Harms laut einer Pressemitteilung vom 9.1.2006 als einen Schritt in die richtige Richtung, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Dennoch bemängelte er das Festhalten am System der Pauschalabgabe als wenig zukunftsweisend. Ablehnend hinsichtlich der Regelungen zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Privatkopie, d. h. ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, äußerte sich Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Pressemitteilung vom 5.1.2006. Seiner Meinung nach werde durch den Referentenentwurf das »Recht auf Privatkopie« im Bereich Internet faktisch abgeschafft, da der Verbraucher nunmehr zu prüfen habe, wann es sich bei in Internet-Tauschbörsen angebotenen Dateien um offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachte Vorlagen handele. Eine solche Verlagerung der Verantwortlichkeit vom Anbieter zum Nutzer sei völlig inakzeptabel, so Braunmühl.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatten sich Vertreter der Filmindustrie und der Phonowirtschaft sowie die FDP-Bundestagsfraktion gegen die Einführung der Bagatellklausel ausgesprochen, nach der von einer strafrechtlichen Verfolgung solcher Urheberrechtsverletzer abzusehen sein soll, wenn dies lediglich zu privaten Zwecken und nicht »im großen Stil« geschehe.

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