Institut für Urheber- und Medienrecht |
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02.02.2006; 18:03 Uhr
Bundesliga-Übertragung über Telefonnetze ist Rundfunk
Landesmedienanstalten sehen Medienaufsicht vor neuen Herausforderungen
Die Direktoren der Landesmedienanstalten (DLM) sehen in der Übertragung der Bundesliga über Telefonnetze (DSL und Mobilfunk) durch die Deutsche Telekom den Rundfunkbegriff erfüllt, was eine Rundfunklizenz erforderlich mache. Aufgrund des technischen Fortschritts seien die Merkmale »Breitenwirkung«, »Suggestivität« und »Aktualität« auch für die Übermittlung via Telefonnetze gegeben. Vor dem Hintergrund des Erwerbs der Fernsehübertragungsrechte durch Arena Sport GmbH, einer Tochter des Kabelnetzbetreibers Unity Media, fordern die DLM in einer Pressemitteilung vom 1.2.2006 ferner eine klare Trennung von Rundfunk- und Telekommunikations-Aktivitäten, sollte Arena sein Bundesliga-Angebot mit anderen Inhalten und Telekommunikationsdienstleistungen verbinden. Der Vorsitzende der DLM, Reinhold Albert, sprach sich dafür aus, das Zusammenwachsen von Netzbetreibern und Inhalteanbietern medienrechtlich neu zu beurteilen:»Das Kartellrecht darf nicht die einzige Ordnungsfunktion bei der Erhaltung unserer Medienvielfalt einnehmen.« Ähnlich äußerte sich laut einer Pressemitteilung vom 1.2.2006 der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Norbert Schneider. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung des Fernsehens und den Simulcast«-Vereinbarungen der Kabelnetzbetreiber mit den großen Fernsehveranstaltern zur parallelen Einspeisung der Programme ins analoge und digitale Kabelnetz sieht er die Medienaufsicht gefordert, auch die Einspeisung regionaler oder lokaler Veranstalter zu gewährleisten. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2555: http://www.urheberrecht.org/news/2555/
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