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08.02.2006; 12:20 Uhr
EU-Kommission beanstandet Lizenzierungspraxis von Online-Musik
Und hält Verstoß gegen Art. 81 des EG-Vertrags für möglich

Aufgrund der Lizenzierungspraxis von Musikrechten im Internet wird die EU-Kommission gegen die International Confederation of Societies of Authors and Composers (CISAC) und die jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften ein förmliches Verfahren einleiten. Einer Pressemitteilung vom 7.2.2006 zufolge, haben die Wettbewerbshüter den Betroffenen ein Schreiben geschickt, in dem sie ihnen Vorhaltungen wegen der Beschränkungen machen, die in den von den Verwertungsgesellschaften untereinander abgeschlossenen Lizenzvergabe-Vereinbarungen enthalten sind. Die Kommission befürchtet, dass diese Beschränkungen die herkömmlichen nationalen Monopole der Verwertungsgesellschaften ungerechtfertigterweise auf das Internet ausweiten, so dass möglicherweise ein Verstoß gegen Artikel 81 des EG-Vertrags vorliegt.

Die Mitteilung enthält drei Beschwerdepunkte. So beanstandet die Kommission, dass Urheber die Auswertung ihrer Werke im Internet nur der Gesellschaft ihres Landes übertragen können. Ebenso sind die Nutzer auf die nationale Verwertungsgesellschaft ihres Landes beschränkt, wenn sie eine EWR-Weite Lizenz für Online-Musik erhalten möchten. Die entsprechenden Vereinbarungen der Verwertungsgesellschaften untereinander führten zu einem »de facto Monopol«, das den Markteintritt neuer Verwertungsgesellschaften verhindere. Die CISAC und die jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften des EWR müssen innerhalb von zwei Monaten auf die Vorhaltungen der Kommission reagieren. Bei diesen Verfahren kann es zu Bußgeldern in Höhe von bis zu zehn Prozent der Jahreseinnahmen kommen.

Einer Meldung der »Musikwoche« vom 8.2.2006 zufolge nahm man die Einleitung des Verfahrens bei der GEMA mit Überraschung auf. Wie GEMA-Sprecher Hans-Herwig Geyer gegenüber dem Branchendienst mitteilte, wurde der Kommission gegenüber längst die Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit kommuniziert, sofern die neuen Administrationsvorschriften nicht zu einer Schwächung der Position der Rechteinhaber beitragen. Weiter habe man in Reaktion auf die Empfehlung der Kommission zur einfacheren Lizenzierung von Rechten für den Online-Musikhandel gemeinsam mit der MCPS-PRS Alliance und EMI Music Publishing das Konzept eines »One-Stop-Shops« einer paneuropäischen Lizenzierung umgesetzt. Einer Pressemitteilung der GEMA vom 23.1.2006 zufolge soll eine einzige Lizenzierung der Urheberrechte zur Nutzung im Internet und über mobile Empfangsgeräte für alle 25 EU-Staaten ausreichen. Das Startangebot umfasst zunächst rund 500.000 Songs aus dem anglo-amerikanischen EMI-Katalog. Die GEMA kündigte an, das rund 50 Seiten umfassende Beanstandungsschreiben der EU-Kommission innerhalb der gesetzten Frist eingehend zu prüfen.

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