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08.02.2006; 17:48 Uhr
Französisches Gericht weist Klage gegen Tauschbörsennutzer ab
Anbieten von Musikdateien durch Privatkopie-Regelung gedeckt

Das Pariser Tribunal de Grande Instance hat bereits am 8.12.2005 durch Urteil entschieden, dass das Anbieten und Herunterladen von Musik- und Filmdateien in Internet-Tauschbörsen wie Kazaa keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dies meldet die Association des Audionautes (ADA) in einer Pressemitteilung vom 3.2.2006.

Geklagt hatte der französische Phonoverband, die Société Civile des Producteurs Phonographiques (SCPP), gegen einen Nutzer der Internet-Tauschbörse Kazaa wegen Verletzung von Urheberrechten, nachdem auf dessen Computer-Festplatte im Rahmen einer Hausdurchsuchung 1.875 Dateien im MP3- und DIVX-Format gefunden worden waren. Das Gericht entschied jedoch in seinem Urteil, dass das Zur-Verfügung-Stellen von Dateien im Rahmen des Peer-To-Peer-Systems durch die Regelungen des französischen Urheberrechts zur Privatkopie gedeckt sei. Zudem hinge das Bereitstellen der Dateien nicht vom Willen des Nutzers ab, sondern sei automatisch durch den Gebrauch von Kazaa bedingt. Die ADA erhofft sich nun von dem Urteil Impulse für die derzeit anstehende Novellierung des französischen Urheberrechts dahingehend, im Bereich der Internet-Tauschbörsen »von den Prinzipien der abgestuften Repression und dem übertriebenen Gebrauch von Kopierschutzsystemen abzulassen«.

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