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10.02.2006; 11:59 Uhr
Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert Kulturstaatsminister Neumann
»Recht auf Privatkopie wird ausgehöhlt«

In der Diskussion um die Regelung der Privatkopie üben die Verbraucherschützer starke Kritik an den Ausführungen des Kulturstaatsministers Bernd Neumann zur so genannten Bagatellklausel. Dies meldet die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch Pressemitteilung vom 10.2.2006. Der Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung hatte sich Anfang des Jahres gegen die im »Referentenentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« vorgesehene Einführung einer Bagatellklausel ausgesprochen. Danach soll das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken straffrei bleiben. Eine Streichung dieser Klausel würde nach Ansicht der Verbraucherschützer zu einer Kriminalisierung der Schulhöfe und einer Überlastung der Staatsanwaltschaft führen. Weiter werde durch solche Maßnahmen die von der Politik immer wieder propagierte Wissensgesellschaft behindert, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.

Einen weiteren Kritikpunkt stellt der Einsatz von Kopierschutztechniken dar. Dadurch werde die Entscheidung, ob der Käufer eine Sicherungskopie einer Musik-CD oder DVD machen darf, künftig allein der Industrie überlassen. Neumann hatte sich zwar für die Möglichkeit des Kopierschutzes ausgesprochen, aber vor einem übertriebenen Einsatz gewarnt. Vielmehr plädierte er für den Einsatz von Digital Rights Management-Systemen. Hierin sieht der vzbv eine erhebliche Einschränkung der Privatkopie, da die DRM-Systeme verhindern könnten, dass digitale Inhalte gespeichert oder kopiert werden können. Gleichzeitig markierten sie die Dateien und ermöglichten es so, den Weg jeder einzelnen Datei zu verfolgen.

Prof. Dr. Edda Müller rief daher Bundesverbraucherminister Horst Seehofer dazu auf, die Interessen der Verbraucher in der Debatte um das Urheberrecht zu vertreten.

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