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10.02.2006; 16:09 Uhr
Auch französische Verleger stellen sich gegen Google-Bibiliothek
Digitalisierung französischer Bücher verletzt Autorenrechte
Nachdem der US-Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) gerichtlich gegen Google wegen des »Print Library Projects« vorgegangen ist, kündigen nun auch die französischen Verleger ein juristisches Vorgehen gegen das Einscannen ihrer Bücher an. Einem Bericht der französischen Wirtschaftszeitung »Les Echos« vom 10.2.2006 zufolge machen die Verleger dem Suchmaschinen-Betreiber zum Vorwurf, durch die Digitalisierung hunderter französischer Bücher der Universität Michigan die Autorenrechte zu verletzen. Das US-Unternehmen wolle das Scannen nicht beenden, sondern biete lediglich an, die digitalisierten Bücher nachträglich aus dem System zu entfernen. »Wir werden nicht gleichgültig zusehen, wie Google die 500.000 französischen Werke aus der Bibliothek der Universität Michigan einscannt«, erklärte der Präsident des französischen Verlegerverbandes SNE, Serge Eyrolles gegenüber »Les Echos«. Wenn der US-Konzern nicht einlenke, würden die Verlage und der SNE vor Gericht ziehen. Der U.S. District Court in Manhattan hat derzeit über eine Klage von Buchverlagen gegen das »Print Library Project« zu entscheiden. AAP will einen Gerichtsbeschluss erstreiten, wonach Google bereits für das Einscannen der urheberrechtlichen geschützten Bücher die Erlaubnis der Rechteinhaber benötigt. Dagegen argumentiert Google, dass die Suchmaschine jeweils nur maximal drei zusammenhängende Seiten eines Buches anzeige. Dies liege im Rahmen des normalen Zitierrechts. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2571: http://www.urheberrecht.org/news/2571/
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