Institut für Urheber- und Medienrecht

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16.02.2006; 18:05 Uhr
Internet Service Provider in Dänemark bei Filesharing zum Handeln verpflichtet
Bei Kenntnis vom Betrieb illegaler Tauschbörsen müssen sie die Internetverbindung kappen

Der Oberste Gerichtshof von Dänemark (Höjesteret) hat am 10.2.2006 geurteilt, dass Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet sind, die Internetverbindungen von solchen Kunden zu unterbrechen, die Internetpiraterie im Wege des Filesharings betreiben. Dies meldet die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) in einer Pressemitteilung vom 15.2.2006.

Geklagt hatte unter anderem die dänische Landesgruppe der IFPI gegen einen dänischen Internet Service Provider (ISP), dessen Dienst zwei Kunden zu dem Betrieb von illegalen »FTP (File Transfer Protokoll)«-Servern benutzten, um so urheberrechtsgeschützte Dateien über das Netz zu tauschen. Der Höjesteret stellte nun auf der Grundlage nationalen dänischen Rechts und unter Verweis auf Artikel 8 Abs. 1- 3 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EU-Informationsrichtlinie) fest, dass ISPs unverzüglich gegen Kunden vorzugehen haben, sobald sie von deren urheberrechtsverletzenden Handlungen Kenntnis erlangt haben. Im Falle der Nichtbefolgung dieser Pflicht sind die Inhaber von Urheberrechten dazu berechtigt, gerichtliche einstweilige Verfügungen gegen die ISPs zu erwirken.

Geoff Taylor, Chefsyndikus und stellvertretender Vorsitzender der IFPI, bezeichnete das Urteil als eine gute Nachricht für Künstler, Plattenlabels und Urheber in der EU und stellte klar, dass die ISPs in Zukunft eine größere Rolle bei der Bekämpfung von Internetpiraterie spielen würden.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

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